Auch bei den Auftragsbörsen/ Auftragsauktionen ist das Prinzip recht einfach.
Sie haben einen Auftrag den Sie einer Firma zukommen lassen wollen (z.B. das renovieren Ihres Wohnzimmers). Dann melden Sie sich bei einer Auftragsauktion an, beschreiben Ihren zu vergebenden Auftrag so genau wie möglich. Dann stellen Sie den Auftrag bei einer Auftragsbörse, mit Ihrem Maximalpreis ein. Dort sehen die Firmen was bei Ihnen gemacht werden soll. Nun macht die Firma a ein Preisangebot, welches nicht Höher als Ihr Maximalpreis ist. Die Firma b sieht dann das Angebot von Firma A und unterbietet den Preis. Das ganze geht solange bis entweder die Dauer der Auktion abgelaufen ist oder eine der Firmen den Preis nicht mehr halten kann und aus der Auktion aussteigt.
Die Firma die das billigste Angebot macht bekommt den Auftrag (Rückwertsauktion). Der Vorteil einer Auftragsauktion ist für Sie als Auftraggeber der, dass die Firmen sich gegenseitig im Preis unterbieten. Aber hier sollten Sie sich die wichtige Frage stellen: Ist billig immer gut? Logischerweise muss eine Firma um billig sein zu können sparen wo sie kann, auch beim verwendeten Material? Die Auftragsauktionen sind für Sie als Auftraggeber kostenlos. Die anfallenden Gebühren zahlt einzig und allein der Auftragnehmer. Mit Auktionsende kommt mit dem Gewinner der Auktion ein rechtskräftiger Vertrag zustande an dem Sie gebunden sind und nur das Gesetzliche Widerrufsrecht dagegen haben.
Auftragsauktionen auch für Ihre Firma?
Warum nicht!?! Aber beachten Sie dabei wie „günstig“ Sie einen Auftrag annehmen können und das die anfallenden Gebühren zu Ihren Lasten gehen. Der für Sie als Firma entscheiden Nachteil einer Auftragsauktion ist, das Ihre Konkurrenz Ihr Angebot sieht und dieses Unterbietet. Die Abrechnung zwischen dem Auktionshaus und Ihnen kann in verschiedenen Modellen laufen, einmal das wohl am häufigsten angewendete Modell, die Prozentuale Abrechnung. Hier zahlen Sie einen von Auktionshaus zu Auktionshaus unterschiedlichen Prozentualen Satz des Auktionsergebnisses. Eine weitere Art der Abrechnung ist die Monatliche Nutzungsgebühr.
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