Ausschreibungen werden von Ämtern und Behörden, aber auch von größeren Firmen gemacht. Auch sind Firmen die eine Monopolstellung in ihrem Aufgabenreich besitzen, zur öffentlichen Ausschreibung verpflichtet.
Ämter und Behörden müssen ihre Aufträge die sie zu vergeben haben, nach den Richtlinien der Vergabeverfahren Ausschreiben.
Bei kleineren Kommunalen Aufträgen genügt es manchmal auch wenn ein Amt mehrer Kostenvoranschläge von Firmen einholt und den Auftrag nicht direkt Ausschreibt.
Wenn Sie ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgeben möchten, müssen Sie eine Vorgeschriebene Form des Angebotes wahren. Bei der Abgabe der des Angebotes entstehen Ihnen Kosten in Form einer Bearbeitungsgebühr die Sie im Voraus an die Ausschreibende Stelle Überweisen müssen und bei Abgabe Ihres Angebotes nachweisen müssen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist von der Ausschreibenden Behörde/Amt oder Firma abhängig und aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Bei Ausschreibungen gibt es drei verscheidende Verfahren, nach denen Unterschieden wird. Die Verfahren sind durch den Wettbewerbscharakter und die rechtlichen Rahmenbedingungen der VOB/ VOL und VOF sehr stark normiert, so dass eine exakte Einhaltung der Vorschriften und Abläufe erforderlich ist.
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