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05.09.2010
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Ausschreibungen

Ausschreibungen werden von Ämtern und Behörden, aber auch von
größeren Firmen gemacht. Auch sind Firmen die eine Monopolstellung
in ihrem Aufgabenreich besitzen, zur öffentlichen
Ausschreibung verpflichtet.

Ämter und Behörden müssen ihre Aufträge die sie zu vergeben
haben, nach den Richtlinien der Vergabeverfahren Ausschreiben.

Bei kleineren Kommunalen Aufträgen genügt es manchmal auch wenn
ein Amt mehrer Kostenvoranschläge von Firmen einholt und den Auftrag
nicht direkt Ausschreibt.

Wenn Sie ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgeben
möchten, müssen Sie eine Vorgeschriebene Form des Angebotes wahren.
Bei der Abgabe der des Angebotes entstehen Ihnen Kosten in Form einer
Bearbeitungsgebühr die Sie im Voraus an die Ausschreibende Stelle
Überweisen müssen und bei Abgabe Ihres Angebotes nachweisen
müssen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist von der
Ausschreibenden Behörde/Amt oder Firma abhängig und aus den
Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

Bei Ausschreibungen gibt es drei verscheidende Verfahren, nach denen
Unterschieden wird.
Die Verfahren sind durch den Wettbewerbscharakter und die rechtlichen
Rahmenbedingungen der VOB/ VOL und VOF sehr stark normiert, so dass eine
exakte Einhaltung der Vorschriften und Abläufe erforderlich ist.

 
(C) www.auftragsvermittlung-ausschreibungen.de
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