Für Ämter und Behörden gibt es 3 verschieden Vergabeverfahren.
• Die öffentliche Ausschreibung (europaweit: das sog. offene Verfahren), die einen unbeschränkten Kreis von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordert.
• Die beschränkte Ausschreibung, die vorsieht, dass nur ein beschränkter Kreis von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird (europaweit: das sog. nicht offene Verfahren).
• Die dritte Art ist die freihändige Vergabe (europaweit: das sog. Verhandlungsverfahren), das als einziges Verfahren Verhandlungen mit den Unternehmen zulässt.
Öffentliche Auftraggeber sind vorrangig zur öffentlichen Ausschreibung (offenes Verfahren) verpflichtet, da es den größten Wettbewerb organisiert. Nur unter engen Vorraussetzungen dürfen andere Verfahren gewählt werden. Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge erfolgen in den verschiedenen nationalen Amtsblättern, in Tageszeitungen oder dem Amtsblatt der EG.
Eine europaweite Ausschreibung eines Auftrages hat immer dann zu erfolgen, wenn bestimmte Auftragswerte überschritten werden. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundesstellen gilt dies ab 130.000 €, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller anderen Auftraggeber ab 200.000 € und für Bauaufträge ab 5 Mio. €.
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